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FG München Urteil v. - 4 K 1831/05

Gesetze: ErbStG 1991 § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 133, BGB § 157, BewG 1991 § 19 Abs. 1, BewG 1991 § 138

Auslegung eines Schenkungsvertrages

Schenkung eines Grundstücks im Zustand der Bebauung und Finanzierung der Fertigstellung

Leitsatz

Ein vor dem geschlossener Schenkungsvertrag, in welchem sich der Schenker zur Übereignung einer nahezu fertiggestellten Immobilie sowie zur Finanzierung der endgültigen Fertigstellung verpflichtet hat, und der ersichtlich in der Absicht geschlossen worden ist, noch die alte Einheitsbewertung auszunützen, kann dahin ausgelegt werden, dass zwei Teilschenkungen erfolgt sind, nämlich eine Schenkung des Grundstücks im Zustand der Bebauung bei Vertragsabschluss und eine bei Bezugsfertigkeit verwirklichte mittelbare Grundstücksschenkung hinsichtlich der Kosten der bis zur vollständigen Fertigstellung des Gebäudes noch erforderlichen Baumaßnahmen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAC-56834

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 29.03.2006 - 4 K 1831/05

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