IFRIC 8 3
Hintergrund
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IFRS 2 verlangt, dass anteilsbasierte Vergütungen an Mitarbeiter mit dem beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen am Tag ihrer Gewährung zu bewerten sind (IFRS 2, Paragraph 11). [1] Folglich ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, den beizulegenden Zeitwert der von den Mitarbeitern erhaltenen Dienstleistungen direkt zu bestimmen.
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IAAAD-10615