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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 9

Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung

Zivilrechtslage entscheidet über Steuerbarkeit

Sabine Gregier

Mit hat der BFH entschieden, dass eine Vermögensübertragung auf eine liechtensteinische Stiftung nicht der Schenkungsteuer unterliegt, wenn die Stiftung nach den getroffenen Vereinbarungen und Regelungen über das Vermögen im Verhältnis zum Stifter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. Mit dieser Entscheidung hat der BFH das erstinstanzliche Urteil des FG Rheinland-Pfalz aufgehoben, das im März 2005 – zwei Wochen vor Auslaufen der Steueramnestie – für erheblichen Wirbel sorgte.

Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz

Mit Urteil v. hatte das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Übertragung von Vermögen auf eine liechtensteinische Stiftung durch einen inländischen Stifter der Schenkungsteuer unterliegt. Nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz entfalle die für eine freigiebige Zuwendung erforderliche objektive Bereicherung nicht bereits dadurch, dass der Stiftungsverwalter den Weisungen des Stifters unterliege und der Stifter die Vermögensübertragung auf die Stiftung quasi wie ein Kontoinhaber jederzeit rückgängig machen könne.

Im Streitfall sahen die Statuten der Stiftung vor, dass dem Kläger (Stifter)...

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