Umsatzsteuerliche Behandlung der Geldspielautomatenumsätze;
Anträge auf Änderung der Festsetzung in bestandskräftigen Fällen bzw. in Fällen des Ablaufs der Festsetzungsverjährung
Bezug:
Mit Bezugsverfügung hatte die OFD angewiesen, dass Anträge auf Änderung bestandskräftiger (festsetzungsverjährter) Festsetzungen bis zur Entscheidung der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revisionsverfahren ruhen.
Der BFH hat mit Urteilen vom (Az. , und ) die Änderungsmöglichkeit bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide verneint. Die Umsatzsteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder hatten in der Sitzung II/07 die Veröffentlichung der v.g. Urteile beschlossen, so dass diese allgemein anwendbar sind.
Nunmehr wurde bekannt, dass gegen das ablehnende unter dem (vorläufigen) Aktenzeichen A R 1587/07 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wurde.
Die Einspruchsverfahren sind daher weiterhin ruhend zu stellen.
Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 7165 A - St 44 2
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
FAAAC-54162