Veräußerung einer Immobilie; Begriff der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Leitsatz
1. Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG werden Wirtschaftsgüter, die zunächst dem Regelungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr.1 Satz
1 EStG unterfallen, wieder von der Besteuerung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass das WG im Zeitraum zwischen der Anschaffung
und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dient.
2. Eine Wohnung dient dann eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Steuerpflichtigen selbst, tatsächlich und auf Dauer angelegt
bewohnt wird. Nicht ausreichend ist demgegenüber nur die sporadische Nutzung im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen
und sonstigen Renovierungsarbeiten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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