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Rückwirkender Wegfall des Betriebsvermögensfreibetrags
Der Anwendungsbereich des § 13a Abs. 5 Nr. 4 Satz 2 erste Alternative ErbStG ist nicht durch teleologische Reduktion auf Fälle zu beschränken, in denen die Auflösung der Kapitalgesellschaft freiwillig erfolgt. Dieser Nachversteuerungstatbestand umfasst die Aufgabe des Geschäftsbetriebs einer KG auch dann, wenn sie aufgrund eines existenzbedrohenden Zustands oder Insolvenz der KG erfolgt. Für die Auflösung einer GmbH durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen kann nichts anderes gelten.