Verstößt die Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1996 durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom (BGBl I 1997, 2590, BStBl I 1997, 928) - aufgrund Neuveröffentlichung gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1996 vom (BGBl I 1999, 817, BStBl I 1999, 461): § 8 Abs. 4 KStG 1999 - gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG, weil die Änderung auf einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zurückzuführen ist, der den Rahmen des vom Bundestag beschlossenen Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens überschritten hat? - Wenn ja, ist der Verfassungsverstoß infolge der Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1999 in der vorgenannten Fassung durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001) vom (BGBl I 2001, 3794, BStBl I 2002, 4) rückwirkend geheilt worden?
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.