Aufteilung des Kaufpreises einer von einem Bauträger sanierten Wohnung in Modernisierungsaufwendungen
Gebäudeanteil sowie Grund- und Bodenanteil
Leitsatz
Hat ein Bauträger Mehrfamilienhäuser gekauft, saniert und in Eigentumswohnungen aufgeteilt und muss für den Käufer einer Wohnung
im Hinblick auf die beantragten Absetzungen nach § 7 Abs. 4 EStG bzw. nach dem Fördergebietsgesetz eine Aufteilung der Gesamtaufwendungen
auf Grund- und Bodenanteil, Altbausubstanz vor der Modernisierung sowie Sanierungskosten durchgeführt werden, so ist bei dieser
Aufteilung nicht von den Einstandskosten des Bauträgers, sondern von den vom Käufer getragenen Anschaffungskosten auszugehen.
Berechnungsgrößen sind dabei der Verkehrswert des Gebäudeanteils vor und nach der Modernisierung sowie der Verkehrswert des
Grund- und Bodenanteils.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1519 Nr. 19 EAAAC-52898
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.06.2007 - 5 K 3275/03 B
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