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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 5 K 3275/03 B EFG 2007 S. 1519 Nr. 19

Gesetze: FördG § 3 S. 1, FördG § 3 S. 2 Nr. 3, FördG § 4 Abs. 1 S. 1, EStG § 7 Abs. 4

Aufteilung des Kaufpreises einer von einem Bauträger sanierten Wohnung in Modernisierungsaufwendungen

Gebäudeanteil sowie Grund- und Bodenanteil

Leitsatz

Hat ein Bauträger Mehrfamilienhäuser gekauft, saniert und in Eigentumswohnungen aufgeteilt und muss für den Käufer einer Wohnung im Hinblick auf die beantragten Absetzungen nach § 7 Abs. 4 EStG bzw. nach dem Fördergebietsgesetz eine Aufteilung der Gesamtaufwendungen auf Grund- und Bodenanteil, Altbausubstanz vor der Modernisierung sowie Sanierungskosten durchgeführt werden, so ist bei dieser Aufteilung nicht von den Einstandskosten des Bauträgers, sondern von den vom Käufer getragenen Anschaffungskosten auszugehen. Berechnungsgrößen sind dabei der Verkehrswert des Gebäudeanteils vor und nach der Modernisierung sowie der Verkehrswert des Grund- und Bodenanteils.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1519 Nr. 19
EAAAC-52898

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.06.2007 - 5 K 3275/03 B

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