Einkünftequalifikation bei selbständigem Kommunikationsberater
Leitsatz
Ein selbständiger Kommunikationsberater, der nicht umfassend auf dem Gebiet des absatzbezogenen Marketing – insbesondere der
inhaltlichen Ausrichtung der diesbezüglichen Unternehmensaktivitäten – beratend tätig ist, sondern zu dessen Aufgabenschwerpunkten
die Anpassung der innerbetrieblichen Kommunikation an die technische Entwicklung und moderne Vermittlung von Kommunikationsinhalten
gehört, übt keine dem Katalogberuf des beratenden Betriebswirts ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus, sondern erzielt Einkünfte
aus Gewerbebetrieb.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1520 Nr. 19 AAAAC-52895
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.05.2007 - 10 K 10296/03 B