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Rechtsform und Finanzierung einer Auslandsinvestition nach der Unternehmensteuerreform 2008
I. Zielsetzung und Daten der Fallstudie
1. Entscheidungssituation
Nimmt ein inländisches Unternehmen im Ausland eine Direktinvestition vor, ist die Entscheidung zu treffen, in welcher Rechtsform die ausländische Grundeinheit geführt wird (Rechtsformwahl). Als Grundalternativen stehen die Errichtung einer Betriebsstätte, die Gründung einer Tochterkapitalgesellschaft und die Beteiligung an einer Tochterpersonengesellschaft zur Wahl. Aufgrund des bei Kapitalgesellschaften geltenden Trennungsprinzips kann der Gesellschafter mit der Tochterkapitalgesellschaft schuldrechtliche Verträge abschließen. Deshalb können der Tochterkapitalgesellschaft die finanziellen Mittel alternativ zu einer Kapitalerhöhung, d. h. in Form von Eigenkapital, über ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt werden (Finanzierungsentscheidung). Bei einer Eigenfinanzierung wirkt sich zusätzlich die Entscheidung, den von der Grundeinheit erzielten Gewinn einzubehalten oder auszuschütten, auf die Besteuerung des Anteilseigners aus (Gewinnverwendungsentscheidung).
Bei einer Betriebsstätte entfällt die Differenzierung nach der Form der Gewinnverwen...