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Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Teil 1: Änderungen des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 verabschiedet , dem der Bundesrat am zugestimmt hat. Mit dem Gesetz wird die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angestrebte Unternehmensteuerreform umgesetzt. Das Gesetz sieht neben entlastenden Maßnahmen für Unternehmen auch Maßnahmen zur Gegenfinanzierung dieser Entlastungen und darüber hinaus die Einführung einer Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsge-winne ab dem Jahr 2009 vor. Der folgende Beitrag soll den Inhalt des Gesetzes in zwei Teilen vorstellen.
I. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
1. Abschaffung Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer
Nach § 4 Abs. 5b EStG sind die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) künftig keine Betriebsausgaben mehr. Dies gilt gem. § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG erstmals für die Gewerbesteuer, die für Erhebungszeiträume festgesetzt wird, die nach dem enden. Damit einhergehend sind Gewerbesteuererstattungen, die auf diese Zeit-räume entfallen, nicht mehr als Betriebseinnahmen zu erfassen. S. 432
2. Einführung einer Zinsschranke
Mit den neu eingeführten Zinsschrankenregelungen in § 4h EStG und § 8a KStG wird die Abziehbarkeit von Zinsa...