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Überblick über das Körperschaftsteuerrecht der Russischen Föderation
Nachdem das Einkommensteuerrecht ausführlich dargestellt worden ist (vgl. Schuldheis, IWB 2006, F. 5 Russische Föderation Gr. 2 S. 113), ist bei der Körperschaftsteuer eine Beschränkung auf die wichtigsten Regelungen notwendig. Die Körperschaftsteuer ist im zweiten Teil des Steuergesetzbuches (SteuerGB RF), Kapitel 25, geregelt. Die Regelungen des Körperschaftsteuerrechts haben sich zum wesentlich geändert. Dabei blieben einige Unstimmigkeiten mit anderen steuerlichen Vorschriften bestehen.
Insgesamt aber hat sich die Wettbewerbsfähigkeit der Russischen Föderation verbessert. Russland ist unverändert ein Wachstumsmarkt. Die Aussichten auf diesem großen und sehr dynamischen Markt bleiben mittelfristig sehr gut. Das russische Bruttoinlandsprodukt wächst seit drei Jahren mit jeweils mindestens 6 %. Die Investitionen steigen jährlich um ca. 10 %. Deutschland ist der größte ausländische Investor. Wie in den Vorjahren legten die russischen Einfuhren aus Deutschland im 1. Quartal 2006 um über 26 % zu. Daher steigt auch der Anteil von Unternehmen mit einem Standbein in Russland. S. 876
I. Steuersubjekte
Russische juristische Personen unterliegen der „Gewinn...