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Vollstationär untergebrachtes behindertes Kind
§ 74 Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht in der Weise isoliert von den Sätzen 1 bis 3 zu sehen, dass die Auszahlung des Kindergelds ohne weiteres an eine andere Person erfolgen kann, wenn diese dem Kind Unterhalt gewährt. Vielmehr bewirkt § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG eine Erweiterung der für eine Auszahlung in Betracht kommenden Auszahlungsempfänger, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG erfüllt sind. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ermessensausübung nach § 74 Abs. 1 Satz 3 zweite Alternative i. V. mit Abs. 1 Satz 4 EStG über einen Antrag auf Abzweigung des Kindergelds sind erfüllt, wenn ein vollstationär in einer Behinderteneinrichtung untergebrachtes Kind Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger erhält und die Eltern zu einem monatlichen Kostenbeitrag von 26 € nach § 94 Abs. 2 SGB XII herangezogen werden. Die Ermessensentscheidung ist al...