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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008
Ein erster Überblick
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Ähnlich wie im Vorjahr das Jahressteuergesetz 2007 enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Einzelregelungen, die fast alle Steuergesetze betreffen. Dieser Beitrag verschafft dem Leser einen ersten Überblick über die wichtigsten geplanten Regelungen. So wird insbesondere auf die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen redaktionellen Änderungen sowie die Anpassung des Anwendungsbereichs einzelner Vorschriften, z. B. §§ 43b und 50g EStG nebst Anlagen, in diesem Beitrag nicht näher eingegangen.
I. Änderungen des Einkommensteuergesetzes
1. Unbeschränkte Steuerpflicht
Nach § 1 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, wenn 90 % ihrer Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Mit der Einfügung von § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG-E wird nunmehr geregelt, dass bei der danach vorzunehmenden Berechnung der Einkommensgrenzen künftig solche ausländischen Einkünfte außer Betracht bleiben, die im Ausland nicht besteuert werden. Dies soll allerdings nur gelten, wenn vergleichbare ...