Ärztliche Kooperationen
1. Aufl. 2007
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Berufsausübungsgemeinschaften
I. Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft
Dahm/Ratzel, Liberalisierung der Tätigkeitsvoraussetzungen des Vertragsarztes und Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG, MedR 2006, S. 555; Peikert, in: Rieger, Lexikon des Arztrechts, 2003 S. 150 – Apparategemeinschaft; Weimer, ebendort, S. 840 – Berufsausübungsgemeinschaft
Das VÄndG hat sowohl im SGB V als auch in der Ärzte-Zulassungsverordnung den jahrzehntelang für die gemeinschaftliche Berufsausübung exklusiv verwendeten Begriff der Gemeinschaftspraxis durch denjenigen der Berufsausübungsgemeinschaft ersetzt. Pate gestanden hat die MBO-Ärzte, die bereits seit längerem berücksichtigt, dass die gemeinschaftliche Berufsausübung auch in einer Partnerschaftsgesellschaft erfolgen kann. Wesen der Berufsausübungsgemeinschaft ist – in Abgrenzung zur Organisationsgemeinschaft – die gemeinschaftliche Berufsausübung der Ärzte.
An keiner Stelle im Gesetz oder in der MBO-Ä sind die an die gemeinschaftliche Berufsausübung zu stellenden Anforderungen konkretisiert. Durch die Möglichkeit zur Bildung von Teilberufsausübungsgemeinschaften wird die Begriffsbestimmung zudem erschwert. Völlig konturenlos ist der Begrif...