1. Zum Besteuerungsrecht Deutschlands
hinsichtlich des von einer inländischen GmbH erzielten Gewinns aus der
Veräußerung einer in Großbritannien belegenen verpachteten
Farm nach Art. XVIII Abs. 2 Buchst. a Satz 1 DBA-Großbritannien.
2. Offen bleiben konnte, ob eine
Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen i.S. des Art. VIII Abs.
1 DBA-Großbritannien in Deutschland gem. der in Art. XVIII Abs. 2 Buchst.
a Satz 1 Halbsatz 2 DBA enthaltenen Rückfallklausel schon dann zu erfolgen
hat, wenn der Veräußerungsgewinn in Großbritannien nur dem
Grunde nach abstrakt steuerpflichtig ist oder ob eine tatsächliche
Besteuerung erfolgt sein muss.
3. Zu den Voraussetzungen der
britischen Steuerpflicht der Veräußerung von in Großbritannien
belegenem Grundbesitz gem. Sec. 10 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 und 3 des Taxation of
Chargeable Gains Act 1992 (TCGA) (Annahme einer trade-Tätigkeit).
4. Sieht das Gemeinschaftsrecht in
seinem gegenwärtigen Stand und in einer Situation wie der des
Ausgangsverfahrens in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb
der Gemeinschaft keine allgemeinen Kriterien für die Verteilung der
Kompetenzen der Mitgliedstaaten untereinander vor, obliegt es den
Mitgliedstaaten Maßnahmen der Vereinheitlichung oder Harmonisierung des
Doppelbesteuerungsrechts allgemein zu erlassen. Davon umfasst werden auch
Fälle, in denen Doppelbesteuerungsabkommen bei vergleichbaren
Sachverhalten teilweise zu einer „Keinmalbesteuerung” führen
und teilweise nicht.
5. Die erweiterte Kürzung des
Gewerbeertrages gem.
§ 9 Nr. 1 Satz 2
GewStG kann nur der beanspruchen, der während des
gesamten Erhebungszeitraumes der begünstigten Tätigkeit nachgeht.
Nicht ausreichend ist, dass die Voraussetzungen in der Zeit von Januar bis
Oktober erfüllt sind.
6. Eine Kürzung des
Gewerbeertrags nach
§ 9 Nr. 3 GewStG
wegen einer nicht im Inland belegenen Betriebsstätte
scheidet im Falle der Verpachtung einer Farm während der gesamten
Haltedauer und bei Nichtentfaltung einer eigenbetrieblichen Tätigkeit des
Verpächters im Rahmen der Betriebsverpachtung aus.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1404 Nr. 18 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2007 S. 1066 XAAAC-52403
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