Keine Erhöhung der Haftsumme eines Kommanditisten bei
Zahlungen auf Fremdkapitalkonten der KG
Unzulässigkeit
einer Klage wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis
Leitsatz
1. Werden Zahlungen eines
Kommanditisten an die KG auf Fremdkapitalkonten verbucht, scheidet eine
Erhöhung der Haftsumme des Kommanditisten i.S. des
§ 15a EStG aus. Dies gilt auch, wenn
die Zahlungen des Kommanditisten als eigenkapitalersetzendes Darlehen anzusehen
wären.
2. Ist sowohl aus dem Tenor wie aus
den Entscheidungsgründen eines rechtskräftigen Urteils erkennbar,
dass das nunmehrige Begehren auf Feststellung eines verrechenbaren Verlustes
des Kommanditisten nach
§ 15a Abs. 4 EStG bereits damals
vollumfänglich Inhalt der Entscheidung war, ist die Klage wegen Fehlens
des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.
Fundstelle(n): DAAAC-52401
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 12.04.2007 - 1 K 2453/04
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