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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 364

Nutzungsüberlassungen zwischen Betriebsauf- spaltung, Betriebsverpachtung und atypisch stiller Gesellschaft

von Dr. Carmen Bachmann, Augsburg, und Markus Ernst, LL.M., München und und Markus Ernst, LL.M., München

Überlässt eine Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft Wirtschaftsgüter zur Nutzung, kann dies unterschiedliche Besteuerungsfolgen für die Gesellschafter der Personengesellschaft nach sich ziehen. Maßgebliche Faktoren für die steuerlichen Konsequenzen solcher Nutzungsüberlassungen sind unter anderem die Art des Miet- bzw. Pachtgegenstandes und die Ausgestaltung der Beteiligungssituation.

I. Einleitung

Den nachfolgenden Überlegungen liegt die folgende Sachverhaltskonstellation zugrunde:

Die Tätigkeit einer Personengesellschaft beschränkt sich auf die Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern an eine Kapitalgesellschaft, die diese Wirtschaftsgüter zur Führung ihres Gewerbebetriebs benötigt. Die Personengesellschaft erzielt durch die Nutzungsüberlassung Miet- bzw. Pachteinnahmen. Die Gesellschafter der vermietenden bzw. verpachtenden Personengesellschaft sind nur an dieser oder auch an der Kapitalgesellschaft beteiligt. Aus den Anteilen an der Kapitalgesellschaft fließen den Gesellschaftern Dividenden zu.

Diese Miet- bzw. Pachteinnahmen können zunächst – abhängig von der Art des überlassenen Wirtschaftsguts – entweder Einkünfte aus Vermiet...

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Nutzungsüberlassungen zwischen Betriebsauf- spaltung, Betriebsverpachtung und atypisch stiller Gesellschaft

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