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Kindergeld für ein volljähriges Pflegekind
Eine Tante hat ausnahmsweise Anspruch auf Kindergeld wegen Aufnahme eines Pflegekinds, wenn sie ihren gerade volljährig gewordenen Neffen, der nachgewiesen aufgrund eines Tourette-Syndroms auf dem Entwicklungsstand eines deutlich jüngeren Kinds steht, in ihrem Haushalt aufnimmt.