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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 415/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1, HGB § 255

Aufwendungen für Entkontaminierung des Grundstücks als nachträgliche Herstellungskosten

Leitsatz

  1. Ob Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinn- und Überschusseinkünfte, mithin auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB.

  2. Die Entscheidung, ob nachträgliche Herstellungskosten von Grund und Boden vorliegen, ist allein danach zu treffen, ob das Wirtschaftsgut durch Maßnahmen wesentlich verbessert worden ist.

  3. Führen Entkontaminierungsarbeiten zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung, handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens.

Fundstelle(n):
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2008 S. 109
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2008 S. 192
WAAAC-51881

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.04.2007 - 10 K 415/00

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