Aufwendungen für Entkontaminierung des Grundstücks als nachträgliche Herstellungskosten
Leitsatz
Ob Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinn- und Überschusseinkünfte,
mithin auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB.
Die Entscheidung, ob nachträgliche Herstellungskosten von Grund und Boden vorliegen, ist allein danach zu treffen, ob das
Wirtschaftsgut durch Maßnahmen wesentlich verbessert worden ist.
Führen Entkontaminierungsarbeiten zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung, handelt
es sich um nachträgliche Herstellungskosten des Grund und Bodens.
Fundstelle(n): StuB-Bilanzreport Nr. 3/2008 S. 109 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2008 S. 192 WAAAC-51881
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.04.2007 - 10 K 415/00
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