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NWB Nr. 32 vom Seite 2769 Fach 6 Seite 4831

Geldwerter Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen

Erhöhter Aufwand bei Zinssatzermittlungen

Marcel Werner

Nachdem der BFH die Lohnsteuer-Richtlinie zur Bewertung von Arbeitgeberdarlehen bereits zum Teil verworfen hatte, zieht das BMF nun nach und nimmt R 31 Abs. 11 LStR ab 2008 gleich ganz aus dem Programm; im Entwurf für die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 findet sich keine vergleichbare Regelung. An deren Stelle tritt das : Für die Frage nach dem geldwerten Vorteil ist nunmehr für jeden Einzelfall auf den marktüblichen Zinssatz für das jeweilige Darlehen abzustellen.

I. Arbeitgeberdarlehen überwiegend an Arbeitnehmer

Gewährt der Arbeitgeber Darlehen überwiegend seinen Arbeitnehmern und nicht fremden Dritten, bemisst sich die Höhe des geldwerten Vorteils gemäß dem NWB NAAAC-47818 nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gezahlten Zinssatz (sog. Effektivzinssatz) und dem marktüblichen Zinssatz (sog. Maßstabszinssatz). Wird das Arbeitgeberdarlehen zinslos gewährt, ist von einem gezahlten Effektivzinssatz in Höhe von 0 % auszugehen. Die so ermittelte Zinsdifferenz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist grds. für die gesamte Vertragslaufzeit maßgebend. Das BMF-Schreiben enthält insoweit eine Vereinfachungsmöglichkeit, als andernfalls zu jedem Zuflusszeitpunkt (d. h. zu dem Zeitpunkt...

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