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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 363/05 F EFG 2007 S. 1672 Nr. 21

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 4a, EStG § 52 Abs. 11 Satz 1

Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages bei Einbringung von Verbindlichkeiten aus einem Einzelunternehmen in das Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft nach Tod des Inhabers

Leitsatz

  1. Entnahmen von einzelnen Gesellschaftern einer Personengesellschaft im Sonderbetriebsbereich sind bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages i. S. des § 4 Abs. 4a EStG mit einzubeziehen.

  2. Die Einbringung der Verbindlichkeiten (und des Geschäftsgrundstücks) eines Einzelunternehmens in das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft stellt indessen keine Entnahme i. S. des § 4 Abs. 4a EStG dar, wenn sie nicht zu einer Ablösung des betrieblichen Zusammenhangs der Verbindlichkeiten zu dem fortbestehenden Einzelunternehmen führt.

  3. Der Vorgang ist vergleichbar mit der Situation eines betrieblichen Strukturwandels oder des unentgeltlichen Übergangs eines Betriebes.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1672 Nr. 21
ZAAAC-51196

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.05.2007 - 7 K 363/05 F

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