Abgrenzung zwischen Modernisierungsmaßnahmen und Neubau beim Altbau
Leitsatz
Bleiben bei dem Umbau eines Ein- in ein Zweifamilienhaus die für die Nutzungsdauer wesentlichen Elemente in zumindest überwiegendem
Umfang erhalten, so schließt dies die Annahme eines Neubaus aus.
Allein der Umstand, dass durch den Umbau aus einem Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss durch erstmalige Schaffung
eines Wohnraumabschlusses ein Zweifamilienhaus entstanden ist, schafft kein anderes Wirtschaftsgut.
Eine solche, ggf. zu einem geringeren Abschreibungssatz führende Differenzierung entspricht für den Anwendungsbereich des
FördG nicht dessen Sinn und Zweck, insbesondere die Altbausanierung zu fördern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1028 Nr. 13 BAAAC-51178
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.09.2006 - 17 K 192/02 E
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