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Anwendung der 1 %-Regelung auch bei fehlendem Führerschein
Die 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist grundsätzlich nur dann nicht anwendbar, wenn nachgewiesen wird, dass eine Privatnutzung des Pkw ausscheidet. An den Nachweis fehlender Privatnutzung sind strenge Anforderungen zu stellen. Zwar bedarf es grundsätzlich nicht des vollen Gegenbeweises, es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt. Eine fehlende Fahrerlaubnis allein entkräftet nach dem nicht den Anscheinsbeweis für privat veranlasste Fahrten.