BFH - III R 17/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a,
EStG § 32 Abs
4 S 1 Nr 2c,
EStG § 63 Abs
1 Nr 1,
SGB 3 § 309,
SGB 3 § 38
Rechtsfrage
Kindergeld für die Tochter, die in der Zeit vom Februar 2003 bis August 2003 einer praktikumsähnlichen Tätigkeit als Friseurgehilfin/Shampooneuse (32 Wochenstunden; 510,-- ? mtl.) nachging um sich auf die zugesagte Berufsausbildung als Friseurin vorzubereiten; sich im September arbeitslos gemeldet hat, aber dann ihr Bewerberangebot --u.a. evt. wegen Krankheit-- nicht mehr erneuerte. Strittig ist der Erhalt des Einladungsschreibens zum Beratungsgespräch und die Wertung von Aktenvermerken der Familienkasse durch das FG.
Ausbildung; Geringfügige Beschäftigung; Kindergeld; Praktikum; Zugang
Fundstelle(n):
OAAAC-50676