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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 207/05

Gesetze: EStG § 5a, EStG § 6b

Unzulässige Übertragung einer § 6b-Rücklage auf ein Wirtschaftsgut, welches einer Partenreederei gehört, welche ihren Gewinn gem. § 5a EStG ermittelt

Leitsatz

Der Begriff des Steuerpflichtigen im Rahmen des § 6b Abs. 4 EStG ist in der Weise auszulegen, dass auch die Gesellschaft, auf die die Rücklage übertragen wird, Steuerpflichtiger ist und dementsprechend ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder 5 EStG ermitteln muss.

Die Übertragung ist unzulässig, wenn die Gesellschaft, auf die die Rücklage übertragen werden soll, ihren Gewinn gem. § 5a EStG ermittelt.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 858 Nr. 14
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2008 S. 313
DAAAC-50525

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 25.04.2007 - 2 K 207/05

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