Gesetze: EWGV 1408/71 Art. 13 Abs. 2
Buchst. b
EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst.
h
Kindergeld für polnische Selbstständige nur bei
Versicherungspflicht
Nichtgewährung von Differenzkindergeld
verstößt nicht gegen europäischen Gleichheitssatz
Leitsatz
1. Ein in Deutschland
selbstständig tätiger polnischer Staatsangehöriger ist nur dann
nach Art. 13 Abs. 2 Buchst. b VO EWG 1408/71 kindergeldberechtigt, wenn er im
Inland in einem gesonderten Alterssicherungssystem der Selbständigen
versicherungs- oder beitragspflichtig oder in der gesetzlichen
Rentenversicherung versicherungspflichtig ist.
2. Die Nichtgewährung von
Differenzkindergeld verstößt nicht gegen den europäischen
Gleichheitssatz.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.