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StuB Nr. 14 vom Seite 532

Die Europäisierung des Umwandlungssteuerrechts nach dem SEStEG

von Regierungsdirektor Franz Hruschka, München
Kernfragen
  • Welches Grundprinzip gilt nach dem SEStEG für den Bilanzansatz?

  • Was sind die Ausnahmen vom Pflichtansatz des gemeinen Werts?

  • Wie sind die Neuregelungen des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG in internationaler Hinsicht zu beurteilen?

In nationaler Hinsicht hat Ott bereits umfassend die Neuerungen im Umwandlungssteuerecht durch das SEStEG erläutert. Im folgenden Beitrag soll auf diese Änderungen aufgesetzt und lediglich die Besonderheiten in internationaler Hinsicht erläutert werden. Entgegen der bisherigen Beschränkung auf inländische Umwandlungsvorgänge erstreckt sich das UmwStG zukünftig auch auf Umwandlungsvorgänge zwischen Rechtsträgern, die in einem (oder verschiedenen) Mitgliedstaat(en) der EU/EWR ansässig sind. Grund für die räumliche Ausdehnung ist die durch die Fusionsrichtlinie (FRL) und den EuGH initiierte Erweiterung des Geltungsbereichs des UmwG . Eine Internationalisierung, d. h. eine räumliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs auch auf Drittstaaten, ist in der Neufassung nicht enthalten. Dementsprechend sind Umwandlungen unter Anwendung des UmwStG bei Beteiligung von Drittstaatenansässigen nach wie vor nur in sehr eingeschr...

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Die Europäisierung des Umwandlungssteuerrechts nach dem SEStEG

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