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Körperschaftsteuer | Qualifizierung von Zahlungen einer Genossenschaft an ihre Mitglieder
(1) Leistet eine Genossenschaft an ihre Mitglieder Zahlungen, die sie fremden Dritten unter ansonsten vergleichbaren Umständen nicht gewährt, so sind die gezahlten Beträge nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen des § 22 KStG gewinnmindernd zu berücksichtigen. (2) Mitgliedergeschäfte i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 KStG sind nur solche Geschäfte, bei denen die Mitglieder der Genossenschaft als Unternehmer gegenübertreten. Ein Mitgliedergeschäft liegt daher nicht vor, wenn die Genossen ausschließlich im Rahmen von Arbeitsverhältnissen für die Genossenschaft tätig sind (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2, § 22 Abs. 1 KStG; § 1 Abs. 1 GenG).
Praxishinweise: Nach § 22 KStG sind Rückvergütungen u. a. insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Von einem „Mitgli...