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Verwertung eines Kaufangebots
Der Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG ist nur dann erfüllt, wenn ein zusätzliches, ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal gegeben ist. Dieses erfordert eine Verwertung eines Kaufangebots, die den eigenen wirtschaftlichen Interessen des Benennungsberechtigten nützt. Die Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen wird grundsätzlich dann indiziert, wenn der Berechtigte vertraglich die uneingeschränkte Möglichkeit hat, das Grundstück zu seinem Vorteil weiterzugeben.