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Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung
Eine Abfindungszahlung, die ein Steuerpflichtiger als Arbeitnehmer eines Einzelunternehmens für die Aufhebung seines Arbeitsvertrags erhält, ist nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei, selbst wenn der Steuerpflichtige in unmittelbarem Anschluss an den beendeten Arbeitsvertrag als Geschäftsführer einer GmbH angestellt wird, an der er neben dem vormaligen Inhaber des Einzelunternehmens zur Hälfte beteiligt ist.