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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einem Ferienhaus
Die für die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung erforderliche Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen. Dementsprechend sind die einzelnen Jahre der Vermietungstätigkeit gesondert zu beurteilen, sodass das Gesamtergebnis aus der Sicht zu Beginn des jeweiligen Jahres zu prognostizieren ist. Die bei der Anschaffung des zu vermietenden Objekts (hier eines Ferienhauses) angestellten Überlegungen und Berechnungen sind nicht einfach für die Folgejahre zu übernehmen.