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Nachweis des als Sonderausgabe abzugfähigen Kirchgelds
Für den Nachweis des als Sonderausgabe abzugsfähigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG), nach den Landeskirchensteuergesetzen festgesetzten Kirchgelds gelten zwar nicht die Anforderungen des § 50 EStDV, aber die sich aus der allgemeinen Feststellungslast ergebenden Nachweiserfordernisse bei der Geltendmachung steuermindernder Tasachen.