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BFH 31.05.2007 V E 2/06, NWB direkt 30/2007 S. 3
Verfassungsmäßigkeit des Mindeststreitwerts
Die Regelung in § 52 Abs. 4 GKG, wonach in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit der Streitwert nicht unter 1 000 € angenommen werden darf (sog. Mindeststreitwert), unterliegt grundsätzlich keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.