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FG Münster Urteil v. - 5 K 4920/01 U EFG 2007 S. 1559 Nr. 19

Gesetze: UStG § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3

Umsatzsteuer

Unentgeltliche Wertabgabe

Leitsatz

Der Liefergegenstand i.S.d. § 3 Abs. 1 UStG deckt sich nicht mit dem Gegenstandsbegriff des Zivilrechts. Gegenstand der Lieferung oder einer unentgeltlichen Wertabgabe kann danach auch eine Strasse oder ein Kreisverkehr sein, unabhängig davon, dass es sich zivilrechtlich um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks ( § 94 Abs. 1 BGB) handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1559 Nr. 19
LAAAC-49913

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FG Münster, Urteil v. 16.09.2004 - 5 K 4920/01 U

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