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Umsatzsteuerbefreiung für selbstständige Familienpflegerin
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die nach § 4 UStG nicht steuerbefreiten Leistungen einer freiberuflichen Familienpflegerin mit 10 bis 13 Arbeitnehmern unmittelbar nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, h und i der 6. EG-Richtlinie (zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern vom ) steuerbefreit sind, wenn die Familienpflegerin in Abstimmung mit dem Jugendamt als dem für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Leistungsträger u. a. – Leistungen im Rahmen der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) sowie Leistungen der sozialpädagogischen Familienhilfe (§§ 27, 31 SGB VIII) erbringt,
Umsätze aus der vollzeitigen Unterhaltung und Betreuung einer therapeutischen Wohngemeinschaft (Heimerziehung, § 34 SGB VIII) sowie aus stundenweiser Betreuung Jugendlicher...