Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbefreiung von ausbildungsbegleitenden sozialpädagogischen Leistungen
Erbringt eine berufsbildende Einrichtung i. S. des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1991/1993 zusätzlich zu den unmittelbaren der Ausbildung dienenden Leistungen ausbildungsbegleitende sozialpädagogische Leistungen, die nicht selbst die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1991/1993 erfüllen, sind diese unter den Voraussetzungen des Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie nach Art. 13 Teilart Abs. 1 Buchst. i der 6. EG-Richtlinie steuerbefreit.