Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Existenzgründung einer Arztpraxis
Existenzgründer ist nur eine natürliche Person, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung u. a. keine Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG erzielt hat. Bei einer Arztpraxis kann vom Beginn der Praxiseröffnung frühestens zu dem Zeitpunkt ausgegangen werden, ab dem konkrete Bemühungen bezüglich der später tatsächlich eröffneten bzw. übernommenen Praxis unternommen werden.