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FG München Urteil v. - 13 K 3079/03

Gesetze: AO § 324 Abs. 1 S. 1, FGO § 100 Abs. 1 S. 4

Unrechtmäßige Arrestanordnung

Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungklage nach Übergang zum Vollstreckungsverfahren

Leitsatz

1. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist zulässig, wenn sich die angefochtene Arrestanordnung nach Erlass des Steuerbescheides durch Übergang zum Vollstreckungsverfahren erledigt hat, und der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit hat.

2. Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit besteht, wenn der Kläger wegen der Arrestanordnung einen nicht offensichtlich aussichtslosen Schadensersatzprozess gegen die Finanzverwaltung führt.

3. Der Schadensersatzprozess ist nicht offensichtlich aussichtslos, wenn zum Zeitpunkt der Arrestanordnung das Vorliegen eines Arrestgrundes nicht überwiegend wahrscheinlich war.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAC-49468

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FG München, Urteil v. 21.07.2006 - 13 K 3079/03

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