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Sog. doppelte Buchwertverknüpfung beim grenzüberschreitenden Anteilstausch
Dem EuGH werden die folgenden Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 90/434/EWG der Steuerregelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach welcher bei Einbringung der Anteile an einer EU-Kapitalgesellschaft in eine andere EU-Kapitalgesellschaft dem Einbringenden nur dann die Fortführung der Buchwerte der eingebrachten Anteile ermöglicht wird, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft die eingebrachten Anteile ihrerseits mit den Buchwerten angesetzt hat (sog. Doppelte Buchwertverknüpfung)? Falls dies zu verneinen sein sollte: Widerspricht die vorstehende Regelungslage Art. 43 EG und Art. 56 EG, obwohl die sog. doppelte Buchwertverknüpfung auch bei der Einbringung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapita...