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Änderung eines Flächennutzungsplans mit Wirkung für die Zukunft
Beschließt der Gemeinderat, einen im Flächennutzungsplan bisher als Gewerbegebiet ausgewiesenen Grundstücksteil künftig als landwirtschaftliche Nutzfläche darzustellen, stellt dies kein auf die vor dem Gemeinderatsbeschluss erfolgte Grundstücksentnahme rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Der im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG 1997 zum Ansatz gelangte Wert für das Grundstück ist deshalb nicht zu ändern.