Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall trotz angekündigter Arbeit des Betroffenen im Angestelltenverhältnis
Leitsatz
Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch
die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind.
Vermögensverfall wird vermutet, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters eröffnet wurde. Diese Vermutung
ist widerlegbar.
Allein die Möglichkeit, in Zukunft als angestellter Steuerberater zu sein, genügt nicht, den Entlastungsbeweis zu führen,
dass Interessen der Auftraggeber trotz Vermögensverfalls nicht gefährdet sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAC-48975
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.01.2007 - 6 K 425/06
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