Zahlungsverjährung führt zum Erlöschen des
Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis und zur Erledigung des
Rechtsstreits in der Hauptsache
Leitsatz
1. Der Eintritt der
Zahlungsverjährung führt zum Erlöschen des Anspruchs aus dem
Steuerschuldver-hältnis und zur Erledigung des Rechtsstreits in der
Hauptsache. Ein gleichwohl aufrecht erhaltener Rechtsbehelf ist
unzulässig.
2. Die isolierte Anfechtungklage
gegen die Einspruchsentscheidung ist unzulässig, wenn nur die
unzutreffende Begründung der Einspruchsentscheidung (nämlich die
Abweisung des Einspruchs als unbegründet nach Zahlungsverjährung)
gerügt wird.
3. Der Steuerpflichtige kann im
Einspruchsverfahren gegen die Steuerfestsetzung nicht die Feststellung der
Erledigung der Hauptsache wegen Zahlungsverjährung oder Feststellung der
Rechtswidrig des Steuerbescheids beantragen, denn ein
Fortsetzungsfeststellungseinspruch ist im außergerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahren unzulässig.
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