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Abzug von Bewirtungskosten bei persönlichen Ereignissen
Anmerkungen zu den und
Der BFH hat in seinen Urteilen VI R 52/03 und VI R 25/03 die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten bei persönlichen Ereignissen nicht mehr allein aufgrund des privaten Anlasses der Bewirtung abgelehnt. Für die Beurteilung der Abziehbarkeit der Aufwendungen ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Der Beitrag erläutert die einzelnen Kriterien, die im Rahmen der Gesamtwürdigung ausschlaggebend sind, und zeigt die Bedeutung auf, die den Verfahren vor den Finanzgerichten für die steuerliche Anerkennung der Bewirtungskosten zukommt. Zudem wird auf die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der Bewirtung eigener Mitarbeiter und fremder Dritter eingegangen.
BFH ▶ , BStBl 2007 II S. 317 NWB KAAAC-37749. Rechtsgrundlage ▶ § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG. Vorinstanz ▶ NWB QAAAB-13929.
BFH ▶ NWB WAAAC-40372. Rechtsgrundlage ▶ § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG. Vorinstanz ▶ NWB LAAAB-11456.
I. Sachverhalte und Problemstellung
1. Problemstellung
Beruflich veranlasste Aufwendungen eines Arbeitnehmers sind als Werbungskosten...