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NWB Nr. 27 vom Seite 2287 Fach 6 Seite 4825

Abzug von Bewirtungskosten bei persönlichen Ereignissen

Anmerkungen zu den und

Dr. Ralf Paetsch

Der BFH hat in seinen Urteilen VI R 52/03 und VI R 25/03 die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten bei persönlichen Ereignissen nicht mehr allein aufgrund des privaten Anlasses der Bewirtung abgelehnt. Für die Beurteilung der Abziehbarkeit der Aufwendungen ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Der Beitrag erläutert die einzelnen Kriterien, die im Rahmen der Gesamtwürdigung ausschlaggebend sind, und zeigt die Bedeutung auf, die den Verfahren vor den Finanzgerichten für die steuerliche Anerkennung der Bewirtungskosten zukommt. Zudem wird auf die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der Bewirtung eigener Mitarbeiter und fremder Dritter eingegangen.

BFH, BStBl 2007 II S. 317 NWB KAAAC-37749. Rechtsgrundlage ▶ § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG. Vorinstanz NWB QAAAB-13929.

BFHNWB WAAAC-40372. Rechtsgrundlage ▶ § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG. Vorinstanz NWB LAAAB-11456.

I. Sachverhalte und Problemstellung

1. Problemstellung

Beruflich veranlasste Aufwendungen eines Arbeitnehmers sind als Werbungskosten...

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