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Nichtanwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf einen im VZ 2001 realisierten Auflösungsverlust
Wurde eine Kapitalgesellschaft, an der der Steuerpflichtige wesentlich beteiligt war, wegen Vermögenslosigkeit im Veranlagungszeitraum 2001 im Handelsregister gelöscht, so war sie liquidationslos voll beendet und ein in diesem Zeitpunkt realisierter Verlust unterlag noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren.