Keine Ansparabschreibung bei der Vermietung von Containern
Leitsatz
Eine Ansparabschreibung für Existenzgründer nach § 7g Abs. 7 i. V. mit Abs. 3 EStG ist bei der Vermietung von Containern
nicht zu gewähren, wenn dadurch keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Eine Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände geht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nur hinaus, wenn
im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse der Vermieterleistung das Gepräge einer
selbstständigen, nachhaltigen, von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter
der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt.
Im Zeitpunkt des Erwerbs vermietete Wirtschaftsgüter sind als gebrauchte Wirtschaftsgüter anzusehen, für die kein Anspruch
auf Ansparabschreibung besteht.
Ein Anwaltswechsel vor der mündlichen Verhandlung stellt nur dann einen erheblichen Grund im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO für
eine Terminsaufhebung dar, wenn er nicht durch die Prozesspartei verschuldet ist und jedenfalls aus schutzwürdigen Gründen
erfolgt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAC-48407
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 12.06.2006 - 8 K 1100/03
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