Abzugsfähige Aufwendungen, die der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke eines den Geschäftsbetrieb durchführenden, steuerbegünstigten
Vereins dienen
Leitsatz
Die in Erfüllung der Auflagen zur Genehmigung des Totalisatorbetriebes getätigten Aufwendungen eines gemeinnützigen Trabrennvereins
für Verbandsbeiträge und Rennpreise stehen mit den Einnahmen aus dem Totalisatorbetrieb in gegenseitigem Zusammenhang und
können daher als Betriebsausgaben des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs abgezogen werden.
Die für das Entstehen der Aufwendungen ursächliche Betätigung bleibt auch maßgebend, wenn daneben ein Bezug zur ideellen
Tätigkeit des Vereins besteht, der sich nicht auf den Grund oder die Höhe der Aufwendungen auswirkt.
Fundstelle(n): XAAAC-48347
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.06.2006 - 15 K 4519/05 K,G,F
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