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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 1510/04 Kg EFG 2007 S. 1530 Nr. 19

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3, AuslG § 30 Abs.3, AuslG § 30 Abs. 4

Kindergeldanspruch sog. geduldeter Ausländer setzt Erwerbstätigkeit voraus

Leitsatz

  1. Eine nach § 30 Abs. 3 und 4 AuslG aus humanitären Gründen erteilte Aufenthaltsbefugnis begründet auch nach der rückwirkend anwendbaren Neufassung des § 62 EStG vom einen Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG, insbesondere der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

  2. § 62 Abs. 2 EStG soll die Kindergeldgewährung von der Prognose eines dauerhaften Aufenthalts im Inland abhängig machen. Ziel und rechtliche Umsetzung sind verfassungsgemäß.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1530 Nr. 19
CAAAC-48315

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.03.2007 - 10 K 1510/04 Kg

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