Aufhebung eines Kindergeldbescheids nach Auszug des Kindes
Leitsatz
1) Leistet einer der getrennt lebenden Eltern eines Kindes, das aus dem Haushalt eines Elternteils ausgezogen ist, keinen
Unterhalt, sondern leitet er nur sporadisch einen Teil des von ihm empfangenen Kindergelds an das Kind weiter, so ist eine
Aufhebung des Kindergeldbescheids ab dem Auszug des Kindes gem. §§ 70 Abs. 2, 64 Abs. 3 EStG rechtmäßig, sofern der andere
Elternteil wenigstens zeitweise Unterhalt gezahlt hat (wenn auch nicht an das Kind, sondern an den das Kindergeld empfangenden
Elternteil).
2) Bestimmt das Vormundschaftsgericht, welcher Elternteil das Kindergeld empfangen soll, so geht dieser Beschluss ins Leere,
wenn die Voraussetzungen des § 64 Abs. 3 Satz 3 und 4 EStG gar nicht erfüllt sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1177 Nr. 15 UAAAC-47700
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