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Änderung endgültiger bestandskräftiger Steuerfestsetzungen aufgrund neuer Tatsachen
Ob eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache zu einer Veränderung der Steuerfestsetzung führt, hängt davon ab, von welchen Tatsachen bisher bei der Besteuerung ausgegangen worden ist. Dabei ergeben sich Besonderheiten, wenn die Steuerfestsetzung auf der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen beruht und wenn insbesondere ein Gewinn geschätzt wurde. Ein Steuerbescheid kann nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufgehoben oder geändert werden, wenn nachträglich neue Besteuerungsgrundlagen bekannt werden und nach Gesamtwürdigung der Umstände, d. h. aus dem gemeinsamen Ergebnis von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, festgestellt wird, dass höhere Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart, als bisher geschätzt, vorliegen.